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   BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95   

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BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95 (https://dejure.org/1995,1908)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1995 - 11 RAr 9/95 (https://dejure.org/1995,1908)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 9/95 (https://dejure.org/1995,1908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses - Grenzen einer progressiven Auslegung des Gemeinschaftsrechts - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot und die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 84
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95
    Es hat sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Juni 1986 - Rs 1/85 Miethe - (EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8) bezogen, wonach ein arbeitsloser Arbeitnehmer, der im Mitgliedstaat der letzten Beschäftigung persönliche und berufliche Beziehungen aufrechterhalte, so daß er dort die besten Wiedereingliederungsaussichten habe, zu dem Personenkreis gehöre, dem Art. 71 Abs. 1 Buchst b der Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) 1408/71 ein Wahlrecht einräume (Urteil des SG vom 13. März 1991).

    Die vom EuGH in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 (EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8) angestellten Erwägungen sind deshalb für den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht einschlägig.

    Der vom EuGH herausgestellte Zweck des Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71, "dem Wanderarbeitnehmer Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu den Bedingungen zu garantieren, die für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz am günstigsten sind" (EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1992, 4341 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 3), enthält nach der angeführten Rechtsprechung des EuGH keinen allgemeingültigen Grundsatz.

    Dem werde ein Recht der Versicherten, generell das in Anspruch zu nehmende Sicherungssystem zu wählen, nicht gerecht (EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

    Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat der EuGH - wie ausgeführt - die genannten Kontrollelemente der Auslegung als maßgeblich erachtet und die Regelungen der Art. 69 und 71 EWGV 1408/71 als Ausnahmen vom Territorialitätsgrundsatz wegen der in ihnen enthaltenen Lastenverteilung zwischen den mitgliedstaatlichen Sicherungssystemen nicht als erweiterungsfähig angesehen (EuGH 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

  • EuGH, 29.06.1988 - 58/87

    Rebmann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95
    Dem werde ein Recht der Versicherten, generell das in Anspruch zu nehmende Sicherungssystem zu wählen, nicht gerecht (EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

    Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat der EuGH - wie ausgeführt - die genannten Kontrollelemente der Auslegung als maßgeblich erachtet und die Regelungen der Art. 69 und 71 EWGV 1408/71 als Ausnahmen vom Territorialitätsgrundsatz wegen der in ihnen enthaltenen Lastenverteilung zwischen den mitgliedstaatlichen Sicherungssystemen nicht als erweiterungsfähig angesehen (EuGH 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

    Auch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht berührt, denn die geltenden Regelungen sind - wie der EuGH mit dem Hinweis auf die Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten herausgestellt hat (EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9) - sachlich begründet.

  • EuGH, 11.10.1984 - 128/83

    Guyot

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95
    Der EuGH hat bereits entschieden, daß Art. 71 EWGV 1408/71 nicht für solche Arbeitslosen gilt, die ihren Wohnsitz erst nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beschäftigungsstaat begründet haben (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).

    Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71 betrifft dagegen die Gewährung von Leistungen an eine bestimmte Gruppe arbeitsloser Arbeitnehmer, nämlich diejenigen, die während ihrer letzten Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen (Beschäftigungs-) Staat wohnten (EuGHE 1977, 315 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; EuGHE 1977, 2311; EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; EuGHE 1988, 5125 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 10; EuGHE 1992, 4341 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 3; EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 4; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nrn 2 und 5; BSG Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 -).

    Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat der EuGH - wie ausgeführt - die genannten Kontrollelemente der Auslegung als maßgeblich erachtet und die Regelungen der Art. 69 und 71 EWGV 1408/71 als Ausnahmen vom Territorialitätsgrundsatz wegen der in ihnen enthaltenen Lastenverteilung zwischen den mitgliedstaatlichen Sicherungssystemen nicht als erweiterungsfähig angesehen (EuGH 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Ein Vorabentscheidungsersuchen kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rspr des EuGH geklärt ist (vgl zB BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) oder die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Die Vorlagepflicht entfällt jedoch, wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch Rechtsprechung des EuGH geklärt oder die streitbefangene Rechtsanwendung offensichtlich zutreffend ist (vgl EuGHE 1982, 3415, 3430 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA; BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Die aufgezeigten Maßstäbe sind darüber hinaus auf Personen - wie den Kläger - zu übertragen, die während ihrer Beschäftigung und Versicherung im Inland noch keinen Auslandswohnsitz hatten, diesen vielmehr erst nach der Beendigung der Beschäftigung grenznah begründet haben, deshalb aber keinen Grenzgängerstatus im eigentlichen Sinne besitzen (krit zur Unterscheidung dieser Personengruppe von Grenzgängern unter gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsgesichtspunkten schon Bieback, SGb 1996, 400 unter Bezug auf BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die während oder nach Beendigung der Beschäftigung in einem Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, wird demnach europarechtlich nur in begrenztem Maß geschützt (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44 ff mwN).

    Die Anwendung von Art. 71 EWGV 1408/71 scheidet daher aus, wenn der Wohnsitz erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit vom Beschäftigungsort in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt wird (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44).

    Eine einzelfallbezogene richterliche Ergänzung der in Art. 71 EWGV 1408/71 allein für echte und unechte Grenzgänger getroffenen Regelungen auf eine weitere Personengruppe wäre damit nicht vereinbar, wie der 11. Senat des BSG bereits überzeugend dargelegt hat (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 46 f).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R

    Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Anwendung entscheidungserheblicher Normen durch die Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt ist (EuGH, ebenda; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 S 21 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) .
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R

    Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals

    Eine Vorlage der Sache an den EuGH scheidet aus, denn eine Vorabentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH geklärt ist (BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) bzw die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Ein Vorabentscheidungsersuchen kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH geklärt ist (BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) oder die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA) .
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 R 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in Deutschland - Bezug einer deutschen

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt ist (EuGH, ebenda; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 S 21 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48; zuletzt BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 12 KR 8/10 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    Eine planwidrige Unvollständigkeit (Gesetzeslücke), die Anlaß zu richterlicher Rechtsfortbildung geben kann (dazu: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 mwN), liegt nicht vor.
  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - entsandter Arbeitnehmer eines ausländischen

    Der Kläger ist nach dieser Bestimmung so zu behandeln, als sei er zuletzt an seinem Wohnort beschäftigt gewesen (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 12 AL 178/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 11 AL 340/98

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen in Dänemark lebenden Deutschen;

  • SG Aachen, 28.11.2006 - S 11 AL 50/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 B

    Vorabentscheidung durch EuGH , Kostenerstattung in der Krankenversicherung für im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2004 - L 18 KN 106/03

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 22.06.2004 - L 15 SB 22/04

    Territorialprinzip bei der Feststellung eines GdB

  • LSG Bayern, 09.04.2002 - L 10 AL 93/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Erstattung zu Unrecht bezogener

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